Kostenübernahme:

Gesetzlich Versicherte: Da wir als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und -psychotherapeut jeweils eine Kassenzulassung haben, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde sowie für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Nach einer Phase des wechselseitigen Kennenlernens und der Diagnostik wird bei Vorliegen einer Indikation für eine Psychotherapie die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse beantragt.

Privat Versicherte und Beihilfe: Wenn Ihr Kind privat versichert oder beihilfeberechtigt ist, klären Sie bitte die Modalitäten Ihres Vertrages und die entsprechende Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung vor Beginn der Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler: Es ist auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die Kosten basieren dann ebenfalls auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).